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Tierversicherungsmakler IVK setzt auf individuelle Versicherungskonzepte:

Top-Tarife mit tollen Leistungen!
Vertrauen und Respekt - das zeichnet eine gute Beziehung zwischen Pferd und Reiter aus. Dennoch bleibt das Pferd ein Tier mit verborgenen Instinkten und somit unberechenbar. Besonders bei häufig wechselnden Reitern erhöht sich das Risiko unvorhersehbarer Reaktionen um ein Vielfaches. Halten Sie das Risiko deshalb so gering wie möglich und sichern Sie sich umfassend ab, damit Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten oder sogar in den Ruin getrieben werden. Denn jeder Pferdehalter haftet unbegrenzt für Schäden, die sein Pferd oder Pony verursacht. Hierbei ist es unerheblich, ob der Pferdehalter den Schaden verursacht hat oder jemand anderes für den Schaden verantwortlich ist. Die Experten von der IVK haben für Sie die jeweiligen Tarife miteinander verglichen und bewertet. So finden Sie bei der IVK preiswerte Top-Tarife mit hohem Leistungsniveau; sie können sich aufwändige Vergleiche sparen. Manche Angebote sind über die IVK günstiger zu bekommen als bei der jeweiligen Versicherung selbst. Die teuerste Versicherung ist jene, die Sie nicht brauchen. Die Mitarbeiter der IVK stellen daher zunächst fest, wo Ihr Bedarf tatsächlich liegt. Ist das einmal geklärt, erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot. Denn im Gegensatz zum Versicherungsvertreter arbeitetet die IVK selbständig und ist nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden. Nach dem Prinzip: die beste Leistung zum günstigen Preis. Die Höhe der Prämie sagt nämlich noch nichts über den tatsächlichen Deckungsumfang aus. So spart Ihnen Ihr Makler Risiko und Geld ohne Mehrkosten, weil es die Versicherungen sind, die in der Regel seine Arbeit honorieren. Was eine Police tatsächlich wert ist, zeigt sich im Schadenfall. Wenn es dazu kommt, vertritt die IVK Ihre Interessen gegenüber der Versicherung und kümmert sich um eine schnelle Regulierung des Schadens. Außerdem wird überprüft, ob alle vertraglich zugesagten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden. Die IVK ist seit 1973 Ihr kompetenter Tier-Versicherungsmakler. Im Angebot sind unter anderem Haftpflicht- Versicherungen für Pferde, Ponys, Fohlen, Gnadenbrotpferde, Schulpferde, Verleihpferde, Therapiepferde, Kutschpferde, Reitlehrer, Fahrreitlehrer, Pensionspferde und Gestüte, sowie Versicherungen für Hunde, Katzen und viele andere Vierbeiner. Die eigenen Deckungskonzepte für den Reiterhof und den gewerblichen Pferdeverleih erfreuen sich seit Jahren einer hohen Nachfrage.

Haftpflichtversicherung für haupt- und nebenberufliche Reitlehrer Die Reitlehrer- und Bereiter- Haftpflichtversicherung (gilt für haupt- sowie nebenberufliche Reitlehrer) ist unumgänglich, wenn Sie entgeltlich oder auch unentgeltlich Reitstunden geben. Diese Versicherung schützt Sie vor dem finanziellen Desaster. Während einer Reitstunde unterstehen die Reitschüler Ihrer Aufsichtpflicht. Als Reitlehrer haften Sie persönlich, sofern Sie im Reitunterricht, bei der Voltigierausbildung, bei Ausritten, bei Prüfungen oder bei der Aufsicht über Minderjährige einen Schaden zumindest fahrlässig verursachen. Auch das Bereiten von fremden Tieren ist über diese Versicherung abgesichert (nicht aber die Schäden am berittenen Tier). Wichtiger Hinweis: Die Reitlehrerhaftpflicht deckt jedoch keine Schäden ab, die durch ein eigenes oder fremdes Tier verursacht wurden, zum Beispiel wenn ein Pferd während des Unterrichts scheut und ein Reitschüler sich beim Sturz verletzt. Hierfür sollte unbedingt auch eine Verleih-/ Schulpferdhaftpflicht abgeschlossen werden. Eine private Pferdehalterhaftpflichtversicherung reicht hierfür nicht aus! Beispiele aus der Praxis: Ein Schüler fällt vom Pferd durch ein falsches Kommando, die Auswahl eines für einen Reitschüler nicht geeigneten Pferdes, das Fehlen einer Sicherheitsreitkappe, sofern der Reitschüler sich Kopfverletzungen zuzieht. Auch eine Berittführer- Ausbildung eines Wanderreiters macht diesen zum Reitlehrer. Wenn mal etwas passieren sollte, sind Sie mit der Reitlehrer- und Bereiter- Haftpflichtversicherung richtig abgesichert.

Pferdekrankenversicherung und OP-Versicherung für den Ernstfall Egal, ob Kolik, Bruch oder Sehnenschaden – manchmal bleibt nur die Operation als letzter Ausweg. Was dem Vierbeiner hilft, macht den Besitzer jedoch häufig arm. Hilfe verspricht hier eine OP-Versicherung für Pferde, die die Kosten übernimmt. Eine Pferde- Operation kommt unerwartet und kann schnell mehrere hundert bis einige tausend Euro kosten. Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 1. August 1999 erlaubt es dem Tierarzt in Abhängigkeit von der Schwierigkeit der Leistungen, dem Zeitaufwand, den örtlichen Verhältnissen, dem Wert des Tieres usw. für ein und die selben Leistungen den einfachen bis maximal dreifachen Satz zu berechnen. In fast allen Fällen wird jedoch nur der einfache beziehungsweise zweifache Satz zur Berechnung herangezogen. Deshalb bieten die IVK diese Versicherung auch nur mit diesen Wahlmöglichkeiten an. Ebenfalls erstattet werden die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der OP inklusive Medikamenten und Verbandsmaterial sowie die Nachbehandlung und verordnete Arzneimittel bis fünf Tage nach dem OP-Tag. Den Tierarzt oder die Klinik bestimmen selbstverständlich Sie! Für die Erstattung ist es gleichgültig, ob die Operation ambulant oder in einer Klinik durchgeführt wurde. Voraussetzung ist, dass aus der Rechnung ersichtlich ist, dass es sich um einen operativen Eingriff im Sinne der Versicherungsbedingungen handelt und dass die Wartezeit erfüllt ist. Diese beträgt 30 Tage bei akuten beziehungsweise sechs Monate bei chronischen Erkrankungen. Die Operation muss medizinisch notwendig sein. Eine sinnvolle Ergänzung zu der Pferde-OP-Krankenversicherung ist die Pferdekrankenvollversicherung, die eine Transportversicherung und Diebstahlversicherung gegen Transport-, Diebstahl-, Brand- und Blitzschlagschäden mit einschließt. Wahlweise kann zusätzlich für das Pferd eine Pferdelebensversicherung abgeschlossen werden. Die Pferdekranken-Vollversicherung versichert die Kosten für ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen, Arznei- und Verbandsmittel Labor- und Röntgenuntersuchungen. Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich! Erstattet werden 60 Prozent bei ambulanter und bei stationärer Behandlung in der Tierklinik, begrenzt auf den einfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999. An vorbeugenden Maßnahmen zur Gesunderhaltung Ihres Pferdes beteiligt sich die Versicherung mit 40 Euro im Jahr für Impfungen, Wurmkuren und Parasitenmittel Derzeit bietet in Deutschland nur ein Versicherungsunternehmen diese Versicherung an. Bei der IVK erhalten Sie eine kostenlose Erstberatung bei rechtlichen Problemen im Schadenfall. Es steht Ihnen ein erfahrenes und fachkundiges Expertenteam zur Verfügung. Ihr persönlicher Ansprechpartner zu allen Pferdeversicherungen ist Herr Stummer den Sie unter der Telefonnummer 0561-13223 erreichen. Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.hufundpfote.de

• IVK-Versicherungskonzepte - individuelle Versicherungslösungen für Mensch und Tier:

Wir bieten Ihnen Deutschlands leistungsstärkste Pferde-Haftpflichtversicherung mit umfangreichen Leistungs- und Prämienvorteilen! (z.B. Mengenrabatt bereits ab 2 Pferden/Ponys)
Neben dem marktführenden Tarif Allsafe Select, der Ihre privat genutzten Reitpferde auf einzigartige Weise versichert, bieten wir Ihnen verschiedene Versicherungskonzepte für gewerblich genutzte Pferde- und Kutschpferde, Reiterhöfe, Pferdepensionen, Pferdezuchtbetriebe, sowie allen gewerblichen Haftpflichtversicherungen für z.B. Reitlehrer, landwirtschaftliche Betrieben uvm. an. Unser Expertenteam steht Ihnen auch zu allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung
für Pferde und Ponys, der Pferde-Op-Versicherung oder Pferdelebensversicherung zur Verfügung.
Beantragen Sie deshalb am Besten noch heute unsere Pferdehaftpflicht-Versicherung die sich in jedem Fall auszahlt!
Bei uns erhalten Sie das optimale Preis- und Leistungsverhältnis.
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Das Angebot für Pferdeversicherungen ist riesig und schwer überschaubar. Daher möchten wir vom Myhorse24 Team Ihnen einen Überblick über die Arten der Versicherungen und das Leistungsangebot verschaffen.

1.Pferdehaftpflicht
Es gibt zur Zeit ungefähr 1000 verschiedene Arten der Pferdehaftpflicht auf dem deutschen Markt. Worauf sollte man achten und was ist wichtig bei der Auswahl einer solchen Versicherung.
Folgende Leistungen sollte jede Pferdehaftpflicht beinhalten:

- Fremdreiterrisiko
- Reitbeteiligungen
- Teilnahme an Turnieren
- Auslandsaufenthalte
- Ungewollter Deckakt
- Fohlen der versicherten Stute sollen mindestens bis zum Alter von 3 Monaten mitversichert sein!
- Private Kutschfahrten
- Flurschäden
- Regressansprüche der Sozialversicherungsträger (z.B. Krankenkasse)
- Offen- und Laufstallhaltung
- Reiten mit ungewöhnlichen Zäumungen, Sätteln oder ohne Sattel (inklusive gebißlose Zäumungen und Reiten im Damensattel)
- Helmpflicht soll nicht bestehen
- Zaunhöhe sollte nicht vorgeschrieben sein
- Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme!
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion)

Wichtig ist ebenfalls, dass man eine Gesellschaft auswählt, die Erfahrung in der Regulierung von Schadensfällen hat und das diese Abwicklung sehr schnell von statten geht. Hier ist es ratsam, dieses Risiko bei großen Versicherungsgesellschaften zu versichern.


2. Pferde-OP-Krankenversicherung
Finanzielle Rettung bei Pferde-Operationen
Egal, ob Kolik, Bruch oder Sehnenschaden – manchmal bleibt nur die Operation als letzter Ausweg. Was dem Vierbeiner hilft, macht den Besitzer jedoch häufig arm. Hilfe verspricht hier eine OP-Versicherung, die die Kosten übernimmt.

Pferde-OPs sind nicht billig!
Viele Kliniken können ein Lied davon singen: Das Pferd ist erfolgreich operiert – doch der Besitzer holt es nicht ab, weil er die Rechnung nicht zahlen kann. Ein Härtefall – doch gar nicht so selten.Immerhin kann eine Operation schnell mehrere Tausend Euro verschlingen. Wer da keine Rücklagen hat, kommt ins Schwitzen. Absicherung kann hier eine OP-Krankenversicherung für Pferde bieten.

Was bezahlt diese Versicherung?
Die Versicherung übernimmt maximal 100 Prozent der Operationskosten zum zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1. August 1999. Ebenfalls erstattet werden die Kosten des letzten Untersuchungstages vor der OP inklusive Medikamenten und Verbandsmaterial sowie die Nachbehandlung und verordnete Arzneimittel bis fünf Tage nach dem OP-Tag.

Wer bestimmt die Klinik oder den Tierarzt?
Tierarzt oder Klinik, die operieren sollen, können frei gewählt werden. Nach welchem Satz der Tierarzt dann abrechnet, ist nicht nur vom Zeitaufwand, der Schwierigkeit der Leistungen, den örtlichen Verhältnissen und dem Wert des Pferdes abhängig, sondern auch regional verschieden.

Wann werden OP-Kosten erstattet?
Für die Erstattung ist es gleichgültig, ob die OP ambulant oder in einer Klinik durchgeführt wurde. Voraussetzung ist lediglich, dass aus der Rechnung ersichtlich ist, dass es sich um einen operativen Vorgang im Sinne der Gebührenordnung für Tierärzte handelt und, dass die Wartezeit erfüllt ist. Diese beträgt 30 Tage bei akuten bzw. sechs Monate bei chronischen Erkrankungen. Allerdings muss die Operation medizinisch notwendig sein – vorbeugende Maßnahmen wie eine Kastration werden nicht erstattet.

Kann jedes Pferd versichert werden?
Versichert werden kann grundsätzlich jedes Pferd – es gibt keine Altersbegrenzung wie bei der Kranken-Vollversicherung. Genau wie bei der Kranken-Vollversicherung enthält der Antrag jedoch Gesundheitsfragen: Bestehen Missbildungen, Fehler oder Mängel? War das Pferd schon einmal erkrankt? Der Haustierarzt muss für Rückfragen angegeben werden. Bei Vorerkrankungen wird in Absprache mit dem Tierarzt abgeschätzt:
Sind diese ausgeheilt, ohne dass Folgen zu erwarten sind, gibt es keine Probleme. Sind sie chronisch, können sie per Haftungsausschluss aus dem Vertrag genommen werden. „Handelt es sich allerdings um schwerwiegende Erkrankungen wie zum Beispiel Gelenkschäden, lohnt sich die Versicherung mit Ausschluss für den Kunden kaum noch – viele verzichten dann.


3.Pferdelebensversicherung
Der Tod eines geliebten Pferdes ist schmerzhaft und mit Geld nicht aufzuwiegen, dennoch trifft auch der finanzielle Verlust einen Pferdehalter schwer. Daher ist eine Pferdelebensversicherung die Sie über jede beliebige Versicherungssumme abschließen können eine sinnvolle Maßnahme. Bedingung: Das Pferd ist nicht älter als zehn Jahre. Die Versicherungssumme darf zudem den Kaufpreis oder den Wert des Pferdes nicht überschreiten, eine Selbstbeteiligung ist enthalten. Versichert sind Todesfall und Nottötung bei Krankheit oder Unfall; entschädigt wird auch bei Transporten, Bränden, Blitzschlag oder Diebstahl. Beitragsfrei mitversichert ist zudem der Fall, wenn Ihr Pferd „berufsunfähig" wird, sie es also z.B. nicht mehr reiten können. Bei jungen Pferden erhalten Sie bei dieser Versicherung Rabatte von zehn oder 25 Prozent. Die meisten Versicherungen bieten folgende Konditionen:

80% Entschädigung bei Tod oder Nottötung durch Krankheit und Unfall. Außerdem sind mitversichert: Transporte innerhalb der EU, Brand- und Blitzschlagschäden sowie Diebstahl.
80% Entschädigung bei dauernder Unbrauchbarkeit durch Krankheit oder Unfall.
Mitversichert ist die dauernde Unbrauchbarkeit für die Zucht (Sterilität).
Für Pferde ab dem 9. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr oder bei Versicherungssummen über 25.000 Euro betragen die Leistungen 70%.
Bei einer Versicherungssumme über 2.500 Euro ist ein tierärztliches Gutachten erforderlich.
Ab einer bestimmten Versicherungssumme verlangen die Versicherungsgesellschaften zusätzlich Röntgenbilder.


4.Pferdediebstahlversicherung
Für Pferdebesitzer, deren Pferd für die Lebensversicherung zu alt ist oder denen die Prämie dafür zu hoch ist, ist eine Pferde-Raub- und Diebstahlversicherung sinnvoll. Sie ist ein Teil aus der Pferdelebensversicherung - auch bekannt als Pferdetransportversicherung oder Pferdediebstahlversicherung. Sie schützt bei Raub, Diebstahl oder Tötung in diebischer Absicht sowie Brand und Blitzschlag. Sie gewährt Versicherungsschutz auch bei Transporten des Pferdes innerhalb der Europäischen Union.


5.Pferdehalterrechtsschutzversicherung
Fallen Anwalts- und Gerichtskosten nach einem Unfall oder beim Streit mit den Nachbarn an(nicht jeder ist ein Pferdeliebhaber): Rechtliche Auseinandersetzungen rund ums Pferd gibt es ohne Ende. Auch wenn Sie schon eine private Rechtsschutzversicherung haben, empfiehlt sich Pferdehalterrechtsschutzversicherung. Denn sie leistet, wenn Ihre private Versicherung nicht einspringt. Mitversichert sind: Schadensersatzrechtsschutz, Steuerrechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtsschutz im privaten Tierhalterrechtsschutz sowie Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz. Sie können zudem eine Rechts-Info-Hotline in Anspruch nehmen: Diese berät bei rechtlichen Fragen und empfiehlt Ihnen Fachanwälte für Pferderecht in Ihrer Nähe.


6. Reiterunfallversicherung
Reiten zählt zu den erhöhten Risiken, ein Unfall mit dem Pferd kann schwerwiegende Folgen haben. Eine Reiterunfallversicherung schützt Sie zumindest vor dem finanziellen Risiko. Während man bei einer „normalen" Unfallversicherung nur sich selbst versichert, kann man bei einer Reiterunfallversicherung alle Reiter eines Pferdes absichern. Das ist ein wichtiger Punkt: Denn wer anderen Reitern sein Pferd leiht, fühlt sich auch verantwortlich. Viele Pferdehalter möchten eine Reitbeteilung darum absichern - auch weil diese durch manche Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt wird.

Eine Reiterunfallversicherung zahlt z.B. ein Unfall-Krankenhaustagegeld oder ein Genesungsgeld und sichert auch Vollinvalidität ab. Ein unangenehmes Thema - umso besser, wenn man abgesichert ist!. Den Versicherungsschutz können Sie individuell zusammenstellen, alle Gesellschaften bieten Sonderkonditionen. Oder Sie entscheiden sich für eine Unfallversicherung, die Sie 24 Stunden schützt - also nicht nur beim Reiten, sondern auch in Ihrer restlichen Freizeit und im Beruf.

- Richtiges Verhalten im Schadensfall ist besonders wichtig!
- Kommt es zu einem Schadensfall, ist es wichtig schnell und richtig zu handeln. Wir haben für Sie einige Informationen zusammen getragen, wie Sie sich am besten verhalten sollen und worauf es ankommt. Jeder Schaden muss unmittelbar der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.
- Der Hergang ist wahrheitsgemäß zu schildern - auch wenn Sie ein Verschulden trifft, ist dies unbedingt anzugeben!
- Leisten Sie keine Entschädigung unmittelbar an den Geschädigten!
- Erkennen sie zunächst einmal grundsätzlich keine Schuld an.. Aufgabe der Tierhaftpflichtversicherung ist es, den Schaden für Sie zu prüfen. Kann man Sie für den Schaden belangen und haftpflichtig machen, ersetzt der Versicherer den Schaden für Sie. Ist es kein Haftpflichtschaden, so wehrt der Versicherer den Schaden auch für Sie ab.
- Erhalten Sie direkt einen Mahnbescheid oder Ähnliches, legen Sie Widerspruch ein und informieren Sie umgehend Ihre Versicherung.
- Führen sie keinen Schriftwechsel direkt mit dem Geschädigten, antworten Sie nicht auf Post des Geschädigten. Leiten Sie diese unmittelbar an den Versicherer weiter. Dieser kümmert sich um alles Weitere.